Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

SKS Welding Systems GmbH

(Stand Oktober 2012)

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich

1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

3. Soweit mit dem Kunden in individuellem Vertrag oder durch gesonderte Garantieerklärung Vereinbarungen getroffen sind, haben diese Bestimmungen, soweit sie unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Vertragsschluss

1. Die Konditionen für unsere Waren sind freibleibend und unverbindlich. Unsere Darstellung von Waren im Internet stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, zu bestellen. Technische sowie sonstige Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2. Mit der Bestellung der gewünschten Ware erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot.

Wir werden den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung stellt nur dann eine Annahmeerklärung dar, wenn wir dies ausdrücklich erklären.

Die Entgegennahme einer telefonischen Bestellung stellt keine verbindliche Annahme unsererseits dar.

3. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Bei auf elektronischem Wege bestellter Ware sind wir berechtigt, die Bestellung innerhalb von drei Werktagen nach Eingang bei uns anzunehmen.

Wir sind berechtigt, die Annahme der Bestellung – etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden – abzulehnen.

Wir sind berechtigt, die Bestellung auf eine nach unseren Kapazitäten übliche Menge zu begrenzen.

4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist.

Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

5. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden nebst den rechtswirksam einbezogenen AGB per E-Mail nach Vertragsschluss zugesandt.

6. Lieferfristangaben erfolgen nach bestem Wissen und Vermögen. Die Lieferfrist ist dann eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder dessen Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Eine Zusammenfassung von Lieferungen sowie Teillieferungen sind zulässig.

Ereignisse außerhalb unseres Entscheidungs- und Einflussbereiches oder andere Ereignisse, die uns die rechtzeitige Lieferung erschweren und die auch der Kunde nicht zu vertreten hat, berechtigen uns zu einem angemessenen Aufschub der Lieferung, ohne dass dem Kunden daraus Ansprüche gegen uns erwachsen. Soweit derartige Ereignisse ein dauerhaftes und durch zumutbare Aufwendungen nicht zu behebendes Leistungshindernis darstellen, entfallen die jeweiligen Ansprüche auf die Gegenleistung.

Im Falle eines Vertretenmüssens durch uns ist ein Schadensersatz des Kunden auf höchstens 5 Prozent des Preises für den Teil der Lieferung beschränkt, der wegen des Verzugs nicht rechtzeitig geliefert wurde.

7. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, können wir die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einlagern und unter Belastung aller entstehenden Kosten als geliefert in Rechnung stellen lassen. Dasselbe gilt, wenn aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, versandfertige Ware nicht versendet werden kann.

Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Kunden um mehr als eine Woche verzögert, können wir für jede angefangene Woche eine Entschädigung in Höhe von 0,5 Prozent, insgesamt jedoch höchstens 5 Prozent des Preises der zu liefernden Ware verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bzw. der berechtigte Einwand niedrigerer Kosten bleibt den Parteien unbenommen.

8. Von uns gefertigte Zeichnungen, Entwürfe, Musterstücke und Unterlagen bleiben unser Eigentum; sie dürfen Dritten ohne unsere Einwilligung nicht zugänglich gemacht werden; wir behalten uns insofern alle gewerblichen Schutzrechte vor.

§ 3 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Wenn der Wert der Vorbehaltsware die zu sichernden Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung um 20 Prozent übersteigt, sind wir zur Freigabe der Vorbehaltsware auf Verlangen des Unternehmers verpflichtet.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln und zu lagern sowie angemessen zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu unterrichten von allen Zugriffen Dritter auf die Ware, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

Der Kunde hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.

3. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Daneben sind wir berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach § 3 Ziffer 2 dieser ABG vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen, wenn uns ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.

4. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung der Ware, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird.

§ 4 Vergütung

1. Der angebotene Preis ist ohne Abzug bindend. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich ausschließlich Verpackung und Versand sowie zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Verpackungsart, Versandart und Versandweg bestimmen wir, falls nichts Besonderes individualvertraglich vereinbart wurde.

Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.

Der Kunde kann den Preis grundsätzlich per Überweisung leisten. Wir behalten uns das Recht vor, Zahlungsmodalitäten zu ändern. Wechsel und Schecks gelten, falls sie von uns angenommen werden, erst nach Einlösung als Zahlung. Diskontspesen und die Kosten des Geldtransfers gehen zu Lasten des Kunden.

2. Der Kunde verpflichtet sich, spätestens innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Ware den Preis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.

Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

3. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns schriftlich anerkannt wurden.

Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht, also nicht aus abgetretenem Recht stammt.

§ 5 Gefahrübergang

1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.

Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.

2. Beim Download und beim Versand von Daten via Internet geht die Gefahr des Untergangs und der Veränderung der Daten mit Überschreiten der Netzwerkschnittstelle auf den Kunden über.

§ 6 Gewährleistung

1. Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) sowie Schadenersatz verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß § 7 Ziffern 1 und 2 dieser AGB.

3. Unsere Kunden müssen die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichungen untersuchen und uns erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind uns innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung ist die Zustellung an unseren Geschäftssitz erforderlich. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

4. Die Gewährleistungsfrist für unsere Kunden beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware, soweit keine abweichenden Fristen individualvertraglich vereinbart oder Garantieerklärungen abgegeben wurden.

Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens des Kunden. Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

§ 7 Haftungsbeschränkungen

1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung sowie die unserer Erfüllungsgehilfen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. In jedem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf das Doppelte des Warenwertes beschränkt.

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haften wir sowie unsere Erfüllungsgehilfen nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder aus Garantie. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

2. Wir haften nur für eigene Inhalte auf unserer Website. Soweit wir mit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglichen, sind wir für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Wir machen uns die fremden Inhalte nicht zu eigen. Sofern wir Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhalten, werden wir den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren.

§ 8 Rücknahme gemäß ElektroG

1. Wir nehmen die von uns an unsere Kunden gelieferten Elektro-Altgeräte nachstehender Typen zur fachgerechten Entsorgung/Weiterverwertung unter den in Absatz 2 stehenden Bedingungen kostenfrei zurück.

Betroffene Typen:

Semi-automatische Schweißanlagen SAM 3E, SAM 3P, SAM 5E, SAM 5P

Alle betroffenen Geräte erkennen Sie an der Kennzeichnung mit der durchgestrichenen Mülltonne.

2. Die kostenfreie Rücknahme erfolgt nach Anmeldung der Rückgabe uns unter Angabe der Seriennummer des Geräts. Der Kunde stellt die Geräte transportfertig verpackt auf einer Palette bereit. Die Geräte werden von einem von uns bestellten Transportunternehmen abgeholt. Elektro-Altgeräte werden von uns nur in ihrem ursprünglichen Auslieferungszustand zurückgenommen. Wir nehmen keine Einzelteile aus gelieferten Geräten bzw. Geräte mit zusätzlich eingebauten Komponenten zurück. Unberechtigt eingesandte Waren/ Komponenten senden wir zu Lasten des Kunden zurück. Die anfallenden Kosten wie z. B. Transport, Bearbeitung, etc. trägt der Kunde.

3. Gibt der Kunde, wie in §8 Ziffer 1 beschriebene, semi-automatische Schweißanlagen von SKS an einen Dritten weiter, hat er den Dritten vertraglich zu verpflichten, die Altgeräte nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen bzw., wie in §8 Ziffer 1 Ziffer 2 beschrieben, an uns zurück zu geben. Für den Fall der erneuten Weitergabe muss der Kunde dem jeweiligen Empfänger entsprechende Verpflichtungen auferlegen.

§ 9 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

SKS Deutschland

SKS Welding Systems GmbH
Marie-Curie-Straße 14
67661 Kaiserslautern
Tel +49 6301 7986-0

General Manager:
Markus Klein, Thomas Klein
sales@de.sks-welding.com
service@de.sks-welding.com

www.sks-welding.com